Junge Menschen bis 35 Jahre können beim Kauf ihrer ersten und dauerhaften Wohnung von der IMT und der Stempelsteuer befreit werden. Erfahren Sie, wer Anspruch auf die Leistung hat und wie Sie den Freibetrag berechnen.
Welche Jugendlichen fallen unter die Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer?
Die Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer gilt für junge Menschen, die zum Zeitpunkt der Kaufurkunde des Hauses bis einschließlich 35 Jahre alt sind und im Jahr des Erwerbs für IRS-Zwecke nicht als unterhaltsberechtigt gelten, auch wenn sie bis zum Kauf des Hauses noch bei ihren Eltern wohnen. Sie können auch zum Zeitpunkt des Kaufs des Hauses oder zu irgendeinem Zeitpunkt in den vorangegangenen drei Jahren weder Eigentümer einer Wohnung sein noch Eigentümer einer Wohnung gewesen sein.
Diese Maßnahme gilt für alle jungen Menschen, die die Voraussetzungen erfüllen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Welche Häuser fallen unter die Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer?
Die vollständige Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer wird nur für Immobilien bis zu einem Preis von 330.539 euros ( 2026) gewährt. Nur Häuser, die für den ersten und dauerhaften Wohnsitz von Jugendlichen bis zu 35 Jahren erworben wurden, können von der IMT und der Stempelsteuer befreit werden.
Auch wenn der Jugendliche bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt in seinem Leben Eigentümer einer Immobilie war, hat er nur dann Anspruch auf diese Leistung, wenn er bereits seit mehr als drei Jahren nicht mehr Eigentümer ist.
Ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen sind gekaufte Häuser, die ja nicht als eigenes und dauerhaftes Zuhause genutzt werden.
Wenn das Haus für einen Wert von mehr als 330.539 euros ( 2026) gekauft wird, verlieren junge Menschen dann das Recht auf Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer?
Nein. Solange das Haus für einen Betrag von 633.453 Euro oder weniger gekauft wird, bleibt das Recht auf volle Befreiung bestehen, jedoch nur in dem Teil, der 330.539 euros ( 2026) nicht übersteigt. Die Befreiung beträgt teilweise zwischen 330.539 Euro und 633 453 Euro.
Für Häuser, die für einen Wert von mehr als 633.453 Euro gekauft wurden, gibt es keine Befreiung von der IMT und der Stempelsteuer.